FAQ

Häufige Fragen (FAQ)

Hier geben wir Auskunft über häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Abendkasse / Öffnungszeiten

Die Abendkasse öffnet an Spieltagen, sofern nicht anders angegeben, 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn.
Allgemeine Büroöffnungszeiten gibt es nicht, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder über die im Impressum angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

Einlass

Der Einlass in den Saal beginnt in der Regel 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Das Foyer öffnet spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn.

Pause

Ob ein Stück eine Pause verträgt oder nicht, hängt meistens vom Stück ab. Daher informieren wir über Pausen auf der Seite der Vorstellung im Kalender.

Gastronomie

Je nachdem wo wir spielen, können wir Ihnen ein gastronomisches Angebot zur Verfügung stellen. Einen Umtrunk können Sie aber in jeder Spielstätte zu sich nehmen.

Gutscheine

Aktuell bieten wir keine Gutscheine an.

Fragen zum Kartenkauf

Wann erhalte ich meine Karten?

Der Versand erfolgt nach Eingang der Zahlung mit der gewählten Versandart, bei „Print@Home“ via E-Mail.
Bei Versandart „Abholung“ liegt Ihre Bestellung an der Abendkasse für Sie bereit. Weitere Informationen dazu siehe in den FAQ unter „Abendkasse“.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bestellte aber nicht bezahlte Karten ab 10 Minuten vor Vorstellungsbeginn für den Verkauf freizugeben. Bestellte und bezahlte Karten verfallen natürlich nicht.

Ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn erhalten Sie Tickets nur noch an der Abendkasse.

Können online gekaufte Karten zurückgegeben werden?

Gekaufte Karten für Freizeitbetätigungen mit spezifischem Termin oder Zeitraum sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen (§ 312g Nr. 2 Abs. 9 BGB). Es gelten weiterhin die AGB des Ticketverkäufers.

Für wen gelten Ermäßigungen?

Ermäßigungen werden nach näherer Bestimmung durch den Verein der Freunde und Förderer des Künstlerensembles „INNszenierung“ e.V. insbesondere gewährt für

  • Abonnenten
  • Besucherorganisationen
  • Schülergruppen (Schulklassen mit aufsichtsführenden Lehrkräften), Schüler, Studierende unter 27 Jahren
  • Freiwilligendienstleistende (Bundesfreiwilligendienst -BFD-, Freiwilliges Soziales Jahr -FSJ-, Freiwilliges Ökologisches Jahr -FÖJ-)
  • Rollstuhlfahrer und deren Begleitperson
  • Menschen mit Sehbehinderung mit Merkmal „Bl“ und deren Begleitperson
  • Schwerkriegsbeschädigte und KZ-Schwerbeschädigte mit Merkmal „VB“ oder „EB“
  • Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung mit Merkmal „B“.